Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,633
BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65 (https://dejure.org/1965,633)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1965 - V C 41.65 (https://dejure.org/1965,633)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1965 - V C 41.65 (https://dejure.org/1965,633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung und Befugnis der Behörden zum Treffen einer neuen Sachentscheidung bei Vorliegen eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes - Ende einer echten Kriegsgefangenschaft - Notwendigkeit der Heimschaffung eines Kriegsgefangenen - Anforderungen an den Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KgfEG § 2 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats endet eine echte Kriegsgefangenschaft - außer durch gelungene Flucht - mit der Freilassung und Heimschaffung des Kriegsgefangenen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958, 134 = DÖV 1950, 473 = NJW 1958, 275 = ZLA 1958, 159] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).

    Einer Heimschaffung bedarf es nicht, wenn sich der Kriegsgefangene im Zeitpunkt der Freilassung in seinem Heimatstaat befindet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [a.a.O.]).

    Heimatstaat ist der Staat, von dem der Kriegsgefangene nach seiner Staatsangehörigkeit abhängt (Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 -).

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß der Kläger durch seine Gefangennahme am 3. Mai 1945 (echter) Kriegsgefangener nach § 2 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, nunmehr in der Fassung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 696) - KgfEG - geworden ist und daß die Kriegsgefangenschaft durch seine Überführung aus dem französischen in den jugoslawischen Gewahrsam nicht unterbrochen wurde (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 6. Januar 1958 - BVerwG V C 456.56 -, vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208]).
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats endet eine echte Kriegsgefangenschaft - außer durch gelungene Flucht - mit der Freilassung und Heimschaffung des Kriegsgefangenen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958, 134 = DÖV 1950, 473 = NJW 1958, 275 = ZLA 1958, 159] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).
  • BVerwG, 09.11.1960 - V C 15.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß der Kläger durch seine Einstellung in die Waffen-SS die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, nämlich dann, wenn er darüber einen Feststellungsbescheid der Einwandererzentrale erhalten hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1960 - BVerwG V C 15.53 - [BVerwGE 11, 217] und Beschluß des I. Senats vom 28. Februar 1958 - BVerwG I B 5.57 -).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß der Kläger durch seine Gefangennahme am 3. Mai 1945 (echter) Kriegsgefangener nach § 2 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, nunmehr in der Fassung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 696) - KgfEG - geworden ist und daß die Kriegsgefangenschaft durch seine Überführung aus dem französischen in den jugoslawischen Gewahrsam nicht unterbrochen wurde (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 6. Januar 1958 - BVerwG V C 456.56 -, vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208]).
  • BVerwG, 18.10.1960 - V C 115.59
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    War: demnach etwa der Kläger im Zeitpunkt seiner Gefangennahme staatenlos, so war er in das Land heimzuschaffen, für das er gekämpft hat (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 115.59 - [BVerwGE 11, 161]), also wiederum nach Deutschland.
  • BVerwG, 02.07.1958 - V C 497.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß der Kläger durch seine Gefangennahme am 3. Mai 1945 (echter) Kriegsgefangener nach § 2 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, nunmehr in der Fassung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 696) - KgfEG - geworden ist und daß die Kriegsgefangenschaft durch seine Überführung aus dem französischen in den jugoslawischen Gewahrsam nicht unterbrochen wurde (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 6. Januar 1958 - BVerwG V C 456.56 -, vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208]).
  • BVerwG, 18.10.1960 - V C 283.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    War der Kläger aber etwa deutscher Staatsangehöriger geworden, so hatte er einen Anspruch darauf, nach Deutschland heimgeschafft zu werden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 -).
  • BVerwG, 11.01.1961 - V C 156.59

    Anspruch auf Heimschaffung eines in echte Kriegsgefangenschaft geratenen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    War der Kläger aber etwa deutscher Staatsangehöriger geworden, so hatte er einen Anspruch darauf, nach Deutschland heimgeschafft zu werden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 -).
  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 240.59
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
    Diese Frage hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 23. März 1960 - BVerwG V C 183.58 - und vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 240.59 - verneint.
  • BVerwG, 28.02.1958 - I B 5.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63

    Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft

    Denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger auch im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. dazu das eben genannte Urteil sowie die Urteile vom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 108.63 - und vom 24. November 1965 - BVerwG V C 41.65 - [BVerwGE 22, 355]) mit seiner Entlassung aus der Internierung freigelassen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht